Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Debitoris AG für die Software PRAXSYS

Präambel
Diese AGB werden in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website von Praxsys unter www.praxsys.ch publiziert. Für den Kunden gilt die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Änderungen der AGB werden dem Kunden frühzeitig mitgeteilt und gelten für den Kunden nur, wenn er sie akzeptiert hat (siehe Art. 12. b).

1.) Geltungsbereich
Die Software PRAXSYS wird Ihnen von Debitoris AG nachfolgend «Debitoris«, Seestrasse 61, 6052 Hergiswil, zur Verfügung gestellt. Durch die Verwendung von PRAXSYS stimmen Sie als Kunde diesen AGB zu. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch. Sie sind zur Einhaltung der Richtlinien verpflichtet, die für unsere Software und Dienstleistungen gelten.

2.) Lizenzvertrag Software
Debitoris AG erteilt Ihnen für die Software PRAXSYS eine nicht übertragbare und zeitlich beschränkte Lizenz. Die Lizenz bedeutet das Recht, die Software im Objektcode auf einem oder mehreren eigenen System(en) und für eigene Zwecke zu nutzen.
PRAXSYS wird als SAAS (Software As A Service) Lösung zur Verfügung gestellt. Diese Lösung erlaubt es Ihnen, Ihre eigenen Daten auf dieser Plattform zu verwalten, zu bearbeiten und gegebenenfalls Dritten zugänglich zu machen.Anwender sind nicht berechtigt, irgendeinen Teil von PRAXSYS zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten, zu verkaufen oder zu vermieten. Darüber hinaus dürfen sie diese Software weder zurückentwickeln (Reverse Engineering) noch versuchen, deren Quellcode zu extrahieren. Ausnahmen gelten nur, sofern diese gesetzlich zugelassen sind oder Sie über eine schriftliche Einwilligung von Debitoris verfügen.

3.) Preise
Sie bezahlen Debitoris die Preise gemäss Preisliste auf der Webseite www.praxsys.ch bzw. der Ihnen mittels Auftragsbestätigung zugestellten Konditionen. Lizenzgebühren sind periodisch im Voraus zu bezahlen.

a) Allfällige kundenbezogene Anpassungen rechnet Debitoris nach Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen ab. Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben.
b) Rechnungen von Debitoris gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich widersprochen wird. Sie sind innerhalb von 20 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weiteres in Verzug.
c) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Debitoris berechtigt, einen Verzugszins von 5 % zu verlangen und nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist die gesetzlichen Verzugsrechte geltend zu machen. Zusätzlich kann Debitoris den Kunden von den Produkten und Dienstleistungen vorübergehend ausschliessen.

Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen bleibt vorbehalten. Ein allfälliger Schaden, der dem Kunden in diesem Fall entsteht, hat der Kunde selbst zu tragen.

4.) Datenverwaltung/Datenschutz
Sie sind Inhaber Ihrer Daten und für deren Richtigkeit sowie die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Sie verpflichten sich, keine rechtswidrigen Inhalte mit der PRAXSYS Software zu verwalten.Debitoris richtet sich nach den Normen von ISO 27001 und VDSZ. ISO 27001 ist der weltweit angewendete Standard für die Zertifizierung eines Informationssicherheits-Managementsystems. Dieser Standard legt den Schutz für Informationen bezüglich Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit fest.VDSZ (nationale Norm) ist die Verordnung über die Datenschutzzertifizierung inklusive Richtlinien des EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) über die Anforderungen an ein Datenschutz-Managementsystem und dessen Anhang (Leitfaden für das Datenschutz-Management).

Im Rahmen der Systempflege ist Debitoris ermächtigt, Kundendaten, soweit erforderlich, zu bearbeiten. Debitoris verpflichtet sich, sämtliche Daten mit höchster Vertraulichkeit und stets unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzgesetzgebung zu behandeln.

Debitoris bearbeitet Personendaten ausschliesslich im Auftrag sowie gemäss den Weisungen seiner Kunden. Debitoris wird Personendaten keinem Dritten weitergeben, offenlegen oder den Zugriff auf diese Daten ermöglichen. Ebenso ist eine Bearbeitung der Personendaten durch Debitoris für eigene Zwecke nicht zulässig.

Debitoris speichert die Personendaten auf besonders geschützten Servern ausschliesslich in der Schweiz. Die Daten werden täglich durch Backups gesichert.

Die Kommunikation zwischen Ihrem Browser sowie der Infrastruktur von Debitoris wird über eine
sichere SSL Verbindung mit digitalem Public-Key-Zertifikat sichergestellt.

5.) Zugangskontrolle
Sie vergeben Usernamen und Passwort an Ihre zugriffsberechtigten Mitarbeiter. Sie stellen sicher, dass diese Identifikationsmittel sowie die Kunden-ID entsprechend den üblichen Sicherheitsstandards verwendet werden.Debitoris ist berechtigt, Nutzer, welche sich mit der Kunden-ID, dem Usernamen und dem Passwort ausweisen, als legitimierte Nutzer zu betrachten. Bei Missbrauchsverdacht kann Debitoris den Systemzugriff jederzeit ohne Begründung verweigern.

6.) Vertragsdauer
Der Vertragsabschluss findet mit der Online-Registrierung statt. 14 Tage nach der Aktivierung gilt die Software als abgenommen und genehmigt, sofern nicht innerhalb dieser Frist schriftlich wesentliche Mängel geltend gemacht werden. Der Vertrag dauert mindestens 12 Monate ab Registrierungsdatum.Nach Ablauf dieser Frist erneuert er sich jeweils um weitere 12 Monate, falls nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung vorgenommen wird. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie durch eingeschriebenen Brief an folgende Adresse erfolgt: Debitoris AG, Seestrasse 61, CH-6052 Hergiswil.
Der Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn

a) eine der Parteien eine wesentliche Bestimmung der vorliegenden AGB verletzt und diese Verletzung trotz schriftlicher Aufforderung unter Ansetzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt;
b) eine Partei der anderen durch eine Verletzung der Bestimmungen der AGB einen Schaden zufügt, so dass ihr eine Weitererfüllung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann
c) über eine der Parteien der Antrag auf Eröffnung eines Konkurses oder eines gerichtlichen Nachlassverfahrens gestellt wird.

Bei Vertragsbeendigung übergibt Debitoris dem Kunden auf seinen Wunsch seine mit der Debitoris Software verwalteten Daten in einem von Debitoris bestimmten elektronischen Format.

7.) Wartung der Software
Updates der Software werden dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt.

8.) Kundendienst
Debitoris unterhält während den normalen Bürozeiten (Montag bis Freitag) eine Hotline, welche Supportanfragen telefonisch oder per E-Mail beantwortet. Die Hotline ist nicht dazu bestimmt, einfache Benutzeranfragen zu bearbeiten, deren Beantwortung sich aus den Handbüchern bzw. den elektronischen Medien ergeben würde oder die Benutzer auszubilden. Die Service-Leistungen können, je nach Dienstleistungspaket, kostenpflichtig sein und richten sich nach dem allgemeinen Gebührenreglement der Debitoris AG.

9.) Gewährleistung
Bei jeder Dienstleistung wendet Debitoris die erforderliche Sorgfalt an. Ist aufgrund einer Dienstleistung ein zu übergebendes Arbeitsresultat geschuldet, gewährleistet Debitoris, dass das Arbeitsresultat den Spezifikationen entspricht, wie sie im Vertrag definiert wurden. Mängel hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung ist beschränkt auf Nachbesserung durch Debitoris. Andere Gewährleistungsansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Debitoris erbringt ihre SAAS-Leistungen mit der gehörigen Sorgfalt. Debitoris kann jedoch nicht garantieren, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei eingesetzt werden kann.

10.) Haftung
Debitoris haftet höchstens bis zum Preis des mangelhaften Produktes oder der fehlerhaften Dienstleistung. Im Falle wiederkehrender Dienstleistungen gilt eine Jahresgebühr als Preis der Dienstleistung. Debitoris haftet jedoch im Rahmen des Gesetzes nicht für Fahrlässigkeit.Für Vermögensschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, eigene Aufwendungen des Kunden, Regressansprüche Dritter, Verzugsschäden, Schäden aus Datenverlust und Datenbeschädigung, Schäden aus der kommerziellen Anwendung der Produkte und für aus dem Beizug Dritter resultierende Kosten wird jede Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Eine Haftung aufgrund fehlerhafter Datenübertragung wird grundsätzlich ausgeschlossen.

11.) Höhere Gewalt
Die Nichteinhaltung eines Teils des Vertrags als Folge von höherer Gewalt ist kein Grund zur Vertragsauflösung. Ereignisse höherer Gewalt, welche die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder verunmöglichen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Verpflichtung, sofern sie als Folge eines solchen Ereignisses nicht erfüllt werden können, um die Dauer der Behinderung, längstens aber um 60 Tage hinauszuschieben.Sofern die Behinderung länger als 60 Tage andauert, sind die Parteien verpflichtet, über die weitere Erfüllung dieser durch das Ereignis unerfüllbar gewordenen Leistung zu verhandeln und über diesen Vertragsteil eine neue Vereinbarung zu treffen.

12.) Schlussbestimmungen

a) Erfüllungsort: Dienstleistungen werden ausschliesslich an Geschäftsstellen von Debitoris erbracht.
b) Anpassungen der AGB: Aufgrund von Produktentwicklungen und Anpassungen des Dienstleistungsumfanges ist Debitoris berechtigt, die AGB sowie weitere Bestimmungen einschliesslich der Preise anzupassen. Anpassungen werden dem Kunden rechtzeitig angezeigt. Lehnt der Kunde die Anpassung innert 30 Tagen nicht ab, gilt sie als vereinbart.
c) Teilnichtigkeit: Sollten Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden dann die Vereinbarung so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck so weit als möglich erreicht wird.
d) Anwendbar ist schweizerisches Recht. Für sämtliche aus dem Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Debitoris entstehenden Streitigkeiten, gilt der Gerichtsstand am Sitz von Debitoris.
e) Inkrafttreten: Die AGB treten am 01.01.2020 in Kraft.