Für wen diese Seite gedacht ist
Alle Praxen, die Rechnungen direkt an Patientinnen, Patienten oder Kostenträger stellen
Die Schweizer QR-Rechnung besteht aus Empfangsschein, Zahlteil und Swiss QR Code. Der Code enthält die zahlungsrelevanten Informationen digital; die wichtigsten Angaben bleiben zusätzlich lesbar auf dem Zahlteil.
Für Therapiepraxen ist die QR-Rechnung mehr als ein Layout. Sie verbindet Rechnung, Zahlungseingang, Mahnwesen, Bankkonto und Patientenadministration.
Was auf der QR-Rechnung stimmen muss
Name, Adresse, Betrag, Währung, Kontoangaben, Referenz und Zahlungszweck müssen zur Rechnung passen. Schon kleine Abweichungen können die Zahlungserkennung erschweren oder manuelle Nacharbeit verursachen.
Die Praxis testet deshalb nicht nur das PDF, sondern den ganzen Prozess: Rechnung erstellen, QR-Zahlteil lesen, Zahlung verbuchen und bei Bedarf mahnen.
- Bankdaten und Zahlungsempfänger zentral pflegen.
- Referenzen eindeutig und nachvollziehbar erzeugen.
- QR-Zahlteil auf mobilen und gedruckten Rechnungen testen.
QR-Rechnung und Tarif 590
Bei Tarif-590-Rechnungen treffen zwei Ebenen aufeinander: fachliche Leistungsdaten für den Rückforderungsbeleg und Zahlungsdaten für die Begleichung der Rechnung.
Diese Ebenen haben unterschiedliche Aufgaben. Der QR-Code hilft bei der Zahlung; Tarifpositionen, ZSR-Nummer und anerkennungsbezogene Angaben müssen separat korrekt sein.
Zahlungskontrolle und Mahnwesen
Der grösste Nutzen entsteht, wenn die Praxis offene Posten systematisch verfolgen kann. Wer Rechnungen nur als einzelne PDFs erzeugt, verliert schnell den Überblick über Teilzahlungen, verspätete Zahlungen und Mahnungen.
Die Praxissoftware verbindet deshalb Rechnungsstatus, Zahlungseingang und Mahnstufe mit Patient und Leistung.
QR-Rechnung vor Livebetrieb testen
- Bankkonto, Zahlungsempfänger und Adresse prüfen.
- Eine Testrechnung mit realistischem Betrag erstellen.
- QR-Code mit Banking-App oder Prüfprozess lesen.
- Zahlungseingang und Statuswechsel nachvollziehen.
- Mahntext und Fristen prüfen.
Typische Fehler
- Alte Bankdaten in Rechnungsvorlagen belassen.
- QR-Zahlteil optisch prüfen, aber nie scannen.
- Rechnungsnummern und Zahlungsreferenzen ohne klares System vergeben.
- Tarifdaten und Zahlungsdaten in derselben Fehleranalyse vermischen.
Fragen aus der Praxis
Hat die QR-Rechnung Einzahlungsscheine ersetzt?
Ja. Sie ist seit Juni 2020 im Umlauf und hat die Schweizer Einzahlungsscheine per 1. Oktober 2022 endgültig abgelöst. Die aktuellen SIX-Vorgaben, einschliesslich der Änderungen seit 22. November 2025, bleiben massgebend.
Brauche ich eine QR-IBAN?
Das hängt vom Referenztyp und Banksetup ab. Die Bank beziehungsweise die Swiss Payment Standards sind hier massgebend. Die Praxissoftware muss mit den gewählten Angaben korrekt umgehen.
Kann eine Tarif-590-Rechnung gleichzeitig eine QR-Rechnung sein?
Ja, die Rechnung kann Zahlungsinformationen als QR-Zahlteil enthalten. Tarif- und Rückforderungsdaten müssen trotzdem separat korrekt sein.
Rechnungen und Zahlungen zusammenführen
In PRAXSYS lassen sich QR-Rechnungen, offene Posten und Praxisadministration zusammenführen.
Abrechnungsfunktionen ansehenVerwandte Themen
Abrechnung
Tarif 590
Tarif 590 standardisiert ambulante komplementärmedizinische Leistungen in der Zusatzversicherung. Anerkennung, Vergütung und Praxisbewilligung bleiben separate Themen.
Identifikation
ZSR-Nummer
Die ZSR-Nummer identifiziert medizinische Leistungserbringer im Zahlstellenregister. Für Abrechnung und Versichererkommunikation muss sie exakt zur Praxis, Tätigkeit und Situation passen.
Praxisaufbau
Praxisstart
Vor dem Start müssen nicht nur Bewilligungen geklärt sein. Für die Praxissoftware zählen auch Stammdaten, Leistungen, Tarife, Zahlungsprozess, Datenschutzrollen und ein getesteter Ablauf.
Quellen und weiterführende Links
Stand, Zuständigkeit und Details können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte gelten die Angaben der zuständigen Behörden, Registerstellen, Versicherer, Verbände und Fachpersonen.