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Komplementärtherapie, Alternativmedizin und therapeutische Praxen
Tarif 590 ist die schweizweit gültige Liste ambulanter komplementärmedizinischer Leistungen gemäss Zusatzversicherung (VVG). Er ordnet Methoden, Verrichtungen und Techniken einheitlichen Tarifpositionen zu, damit Rechnungen und Rückforderungsbelege für Patientinnen, Patienten und Versicherer lesbar sind.
Wichtig: Tarif 590 ist kein Qualitätslabel und keine Kostenzusage. Ob eine Leistung vergütet wird, hängt unter anderem von Versicherung, Zusatzversicherung, Anerkennung, Methode, ZSR-Nummer und korrekter Rechnungsstellung ab.
Was Tarif 590 konkret regelt
Der Tarif beschreibt abrechenbare komplementärmedizinische Leistungen mit Tarifziffern. Dadurch wird nicht der Preis einer Behandlung festgelegt, sondern die Bezeichnung und Struktur der Leistung vereinheitlicht.
Für Praxen hat das konkrete Folgen: Falsche oder veraltete Tarifziffern können zu Rückfragen, Korrekturen oder Ablehnungen führen. Die Praxissoftware muss die aktuelle Tarifversion unterstützen und die Rechnungsdaten korrekt in den Rückforderungsbeleg übernehmen.
- Tarifpositionen beschreiben Leistungen; die Vergütung wird separat geprüft.
- Die Rechnung muss zur Methode, Anerkennung und ZSR-Nummer passen.
- Versionen können sich ändern; die eingesetzte Software muss aktuell gehalten werden.
Was separat geklärt werden muss
Fachliche Anerkennungen durch EMR, ASCA, NVS/SPAK oder andere Stellen werden separat geprüft. Dasselbe gilt für kantonale Bewilligungen, Berufshaftpflicht, Patienteninformation und Versicherungsdeckung.
Eine korrekte Tarifziffer allein genügt nicht für eine Vergütung. In der Praxis prüfen Versicherer weitere Angaben wie Anerkennung, Methode, Datum, Patientendaten, Behandlungsdauer, ZSR-Nummer und Versicherungsprodukt.
Software-Anforderungen in der Praxis
Eine Tarif-590-fähige Praxissoftware muss mehr leisten als Rechnungen auszugeben: Patientendaten, Leistungen, Behandlungsdaten, ZSR-Nummer, Zahlungsinformationen, Rückforderungsbeleg und QR-Zahlteil gehören zusammen.
Vor der ersten produktiven Rechnung prüft die Praxis, ob Anerkennungen, ZSR-Daten, Bankdaten und Tarifpositionen korrekt eingerichtet sind.
Vor der ersten Tarif-590-Rechnung prüfen
- Registrierung/Anerkennung und Methode sind aktuell.
- ZSR-Nummer und Praxisdaten sind korrekt hinterlegt.
- Die aktuelle Tarif-590-Version ist in der Software verfügbar.
- Rückforderungsbeleg und QR-Zahlteil werden mit echten Testdaten kontrolliert.
- Patientinnen und Patienten wissen, dass Vergütung von ihrer Zusatzversicherung abhängt.
Typische Fehler
- Tarif 590 mit EMR-, ASCA- oder NVS/SPAK-Anerkennung gleichsetzen.
- Alte PDF-Formulare oder veraltete Tarifpositionen weiterverwenden.
- Mehrere Standorte, Methoden oder ZSR-Nummern ungenau abbilden.
- Den Rückforderungsbeleg nicht vor dem ersten echten Versand testen.
Fragen aus der Praxis
Ist Tarif 590 für alle Therapeutinnen und Therapeuten verpflichtend?
Er ist der genutzte Standard für viele ambulante komplementärmedizinische Leistungen in der Zusatzversicherung. Ob und wie er für eine konkrete Praxis gilt, muss anhand Methode, Anerkennung, Versicherer und Berufsorganisation geprüft werden.
Garantiert Tarif 590 eine Rückerstattung?
Nein. Tarif 590 standardisiert die Rechnungsstellung. Eine Rückerstattung hängt von Versicherungsvertrag, Anerkennung, Methode und Prüfung durch den Versicherer ab.
Brauche ich zusätzlich eine ZSR-Nummer?
Für viele Abrechnungsprozesse ist die ZSR-Nummer zentral. Ob Ihre Praxis eine benötigt und welche Nummer korrekt ist, lässt sich direkt bei SASIS beziehungsweise der zuständigen Stelle prüfen.
Tarif 590 in PRAXSYS einrichten
In PRAXSYS lassen sich Leistungen, Patientendaten, QR-Rechnungen und Rückforderungsbelege zusammenführen.
Tarif-590-Software ansehenVerwandte Themen
Identifikation
ZSR-Nummer
Die ZSR-Nummer identifiziert medizinische Leistungserbringer im Zahlstellenregister. Für Abrechnung und Versichererkommunikation muss sie exakt zur Praxis, Tätigkeit und Situation passen.
Anerkennung
EMR
EMR ist ein Qualitätslabel und Verzeichnis für Erfahrungsmedizin. Es hilft Patientinnen, Patienten und Versicherern bei der Orientierung, ersetzt aber keine korrekte Rechnung.
Anerkennung
ASCA
ASCA ist ein Qualitätslabel für Komplementärmedizin. Für Praxen zählt, Anerkennung, Weiterbildung, Methode und Rechnungsstellung getrennt zu führen.
Verband und Qualität
NVS / SPAK
NVS ist ein Berufsverband für Naturheilkunde und Komplementärtherapie; SPAK ist das Qualitätslabel im NVS-Umfeld. Für die Praxis müssen Mitgliedschaft, Label und Rechnungsdaten getrennt verstanden werden.
Zahlungsverkehr
QR-Rechnung
Die QR-Rechnung verbindet lesbare Zahlungsdaten mit dem Swiss QR Code. Für Praxen wird sie erst dann zuverlässig, wenn Stammdaten, Rechnungen und Zahlungskontrolle zusammenpassen.
Quellen und weiterführende Links
Stand, Zuständigkeit und Details können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte gelten die Angaben der zuständigen Behörden, Registerstellen, Versicherer, Verbände und Fachpersonen.